Dienstag, 8. Februar 2011

GLEICHBERECHTIGUNG DER FRAU

Seit erst 50 Jahren ist die Gleichberechtigung der Frau in Deutschland gesetzlich gesichert. Am 1.Juli 1958 trat das Gesetz der Gleichberechtigung der Frau in Kraft, aber so toll war es auch nicht, denn z.B. hieß es damals immer noch: "Eine Ehefrau darf auch gegen den Willen ihres Mannes arbeiten gehen - aber nur, wenn Mann und Kinder darunter nicht leiden." oder "Die Frauen dürfen nun bei Familienangelegenheiten mitreden, bei Erziehungsfragen jedoch behalten die Männer das alleinige Entscheidungsrecht. Gesetzlicher Vertreter der minderjährigen Kinder bleibt allein der Vater. Selbst bei unehelichen Kindern ist nicht die Mutter, sondern ein Amtsvormund zuständig." Erst im Jahre 1977 wurde es etwas besser für die Frauen in Deutschland. Das Gesetz wurde wieder etwas verändert. Eine interessante Chronik zur Geschichte der Frauenrechte findet ihr <hier>.
Erst im Jahre 1994 wurde ein kleiner wichtiger Zusatz in die deutsche Verfassung eingefügt: "Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
Erst seit dem Jahr 1997 ist hierzulande Vergewaltigung in der Ehe eine Straftat.
Es ist auch immer interessant, wenn z.B. ein Land wie Deutschland jetzt andere Länder, wie die Türkei z.B., ermahnt, kritisiert und so tut, als gebe es in Deutschland schon immer Gleichberechtigung.
Erst seit paar Jahren können Frauen in Deutschland einigermaßen geschützt und frei leben (aber nicht wirklich, oder?). Wie schwer und hart war es wohl für eure Mütter und Großmütter? Was die wohl alles in der Vergangenheit erdulden mussten...